Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für Verträge zwischen Übersetzer(Yim) und dem Auftraggeber(Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Die AGB werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.
- Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers sind für den Übersetzer(Yim) nur bindend, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Die Auftragserteilung und ggf. Stornierung erfolgt immer schriftlich mit Unterzeichnung des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder per Post.
- Der Auftraggeber hat den Übersetzer(Yim) rechtzeitig oder spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Dateiformat, Übersetzung auf Datenträgern, äußere Form, Ausfertigungsanzahl usw.)
- Der Verwendungszweck der Übersetzung ist darzulegen. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer(Yim) vor dem Druck einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein Nachweisexemplar zu übergeben.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig bei Auftragsvergabe dem Übersetzer(Yim) zur Verfügung zu stellen, sowie Glossare des Auftraggebers, Abkürzungserläuterungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Firmeninterne Terminologie, Fotos, usw., die zur ordnungsgemäßen und termingerechten Erfüllung des Auftrags benötigt werden.
§ 3. Gewährleistung und Haftung
- Der Übersetzer(Yim) darf sich zur Geschäftsausführung Dritter bedienen. Er(Yim) haftet ausschließlich für eine sorgfältige Auswahl Dritter(andere Übersetzer). Ein Kundenkontakt zwischen dem Auftraggeber und einem ausgewählten Dritten in Zusammenhang mit dem Auftrag ist nur mit der Einwilligung des Übersetzers(Yim) erlaubt. Es besteht grundsätzlich nur eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Übersetzer(Yim).
- Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen, sowie Begleitmaterial durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in eine allgemein übliche, verständliche Version bzw. Form übersetzt.
- Nach Abgabe der Übersetzung ist diese sofort, jedoch bis spätestens nach 7 Kalendertagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch den Auftraggeber zu prüfen. Der Übersetzer(Yim) haftet für eine sprachlich richtige Übertragung. Bei Texten mit technisch orientiertem Inhalt ist der Auftraggeber verpflichtet, die Übersetzung auf technische Verwertbarkeit selbst zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch auf Nachbesserungen ausgeschlossen. Bei Reklamationen innerhalb der Frist von 7 Tagen hat der Übersetzer(Yim) eine kostenlose Nachbesserung zu leisten.
- Mängel oder Fehler in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Ausgangstexte oder auf fehlerhafte, falsche kundeninterne Terminologie, oder auf fehlende Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers(Yim).
- Bemängelt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer(Yim). Der Anspruch gegenüber dem Übersetzer(Yim) soll schriftlich und unverzüglich unter genauer Angabe der Mängel geltend gemacht werden. Für die Nachbesserung ist dem Übersetzer(Yim)vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Verweigert der Auftraggeber dem Übersetzer(Yim) diese Frist, so ist der Übersetzer von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisverminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabstufung der Vergütung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht.
- Im Falle des nachgewiesenen Fehlschlagens der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Übersetzer(Yim) haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Jegliche Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt.
- Kann die Leistung infolge höherer Gewalt sowie sonstiger unabwendbarer Ereignisse, die vom Übersetzer(Yim) nicht zu vertreten sind, wie z.B. durch den Ausfall des Übersetzers (Yim) infolge einer Krankheit, oder durch einen Notfall in der Familie, usw., nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbracht werden, muss der Übersetzer(Yim) den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Sowohl der Übersetzer(Yim) als auch der Auftraggeber sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Vom Übersetzer(Yim) bereits ausgeführte Teilleistungen sind zu vergüten. Weiter gehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit einvernehmlichem schriftlichem Einverständnis beider Parteien gewährt werden.
- Ein Zurückgreifen des Auftraggebers auf den Übersetzer(Yim) zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter(Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
- Für Beschädigung oder Verluste auf dem Transportweg haftet der Übersetzer(Yim) nicht.
- Der Übersetzer(Yim) haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte.
- Gibt der Auftraggeber im Übersetzungsauftrag nicht an, dass die Übersetzung für den Druck vorgesehen ist, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4. Stornierung/Kündigung des Vertrags
- Bei Stornierung eines erteilten Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber ohne gesetzliche oder vertragliche Berechtigung, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zur Rücknahme durchgeführten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten.
§ 5. Vertraulichkeit
- Der Übersetzer(Yim) und die von ihm beauftragten selbstständigen Übersetzer verpflichten sich, den Übersetzerauftrag sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen und die damit in Zusammenhang stehenden, vom Auftraggeber gelieferten Informationen vertraulich zu behandeln.
- Vom Übersetzer(Yim) beauftragte Dritte haben sich dem Übersetzer(Yim) gegenüber schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet.
§ 6. Vergütung/Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung, spätestens jedoch nach 14 Tagen fällig.
- Zahlungen erfolgen per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei umfangreichen Übersetzungen hat der Übersetzer(Yim) die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung vom Auftraggeber zu fordern. Außerdem kann in begründeten Fällen die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
- Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
- Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung
§ 8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist der Wohnsitz des Übersetzers(Yim).
- Werden eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die der geplanten Regelung am nächsten kommt.